Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.

 

 

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse (ÖBVP).